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Samstag, 21. Juni 2008

21. Juni - OVG Schleswig pro Gastronomie

13:30 - Wie heute den "Lübecker Nachrichten" zu entnehmen ist, hat das Oberverwaltungsgericht Schleswig in einem Urteil das Thema "Nichtraucherschutz" im Sinne der Gastronomie beschieden: es darf auch in einer Mehr-Raum-Gaststätte mit Angestellten geraucht werden, sofern der Betreiber dies zulassen möchte. Die wirtschaftlichen Belange der gebeutelten Gastronomie werden als schwerwiegender betrachtet als der Nichtraucherschutz durch das entsprechende Landesgesetz. Dies gelte jedenfalls bis zur endgültigen Entscheidung durch das Bundesverfassungsgericht.

Wir vom "Seewolf" haben schon immer den Standpunkt vertreten, daß die Politik bislang unsachgemäße Regelungen "erfunden" hat. Wir erwarten:

1. eine einheitliche Regelung, die auch in der EU praktikabel ist;

2. Gestaltungsfreiheit für den einzelnen Unternehmer.

Sonntag, 27. April 2008

"Norden" wieder am Stammplatz

16:15 heute nachmittag:




Endlich mal wieder "zuhause" am Stamm - Liegeplatz in Neustadt - "Norden"





Skipper Peter peilt die Lage






Fröhliche Gäste geniessen Sonne und frischen Fisch mit Bratkartoffeln






Rauchen geht bei uns auch draussen - trotz Raucherzimmer "innen" !



Apropos Rauchen : Wir können nicht feststellen, dass infolge des Rauchverbot - Gesetzes Nichtraucher vermehrt die Gastrononmie aufsuchen würden. Im Gegenteil : die Leute sind insgesamt verunsichert und die Geselligkeit hat spürbar gelitten. Die Politik hat - mal wieder - die Rechnung ohne den Wirt gemacht.