13:30 - Wie heute den "Lübecker Nachrichten" zu entnehmen ist, hat das Oberverwaltungsgericht Schleswig in einem Urteil das Thema "Nichtraucherschutz" im Sinne der Gastronomie beschieden: es darf auch in einer Mehr-Raum-Gaststätte mit Angestellten geraucht werden, sofern der Betreiber dies zulassen möchte. Die wirtschaftlichen Belange der gebeutelten Gastronomie werden als schwerwiegender betrachtet als der Nichtraucherschutz durch das entsprechende Landesgesetz. Dies gelte jedenfalls bis zur endgültigen Entscheidung durch das Bundesverfassungsgericht.
Wir vom "Seewolf" haben schon immer den Standpunkt vertreten, daß die Politik bislang unsachgemäße Regelungen "erfunden" hat. Wir erwarten:
1. eine einheitliche Regelung, die auch in der EU praktikabel ist;
2. Gestaltungsfreiheit für den einzelnen Unternehmer.
Der Kommentar wurde von einem Blog-Administrator entfernt.
AntwortenLöschen